Allgemeine Infos zur Gutachtenerstattung

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Stuck- Putz- Trockenbau-, Maler- und Lackiererarbeiten
fertige ich nicht nur unabhängige, objektive und neutrale Gutachten, die Tatsachen feststellen und/oder Ursachen ermitteln, ich berate und verantworte auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, ich analysiere und bewerte. Ebenso bin ich als Schiedsgutachter tätig.

  • GERICHTSGUTACHTEN/ BEWEISSICHERUNGSGUTACHTEN

    Diese werden vom Oberlandesgericht, Landgericht oder Amtsgericht beauftragt.


    PRIVATGUTACHTEN und Gutachten für Behörden, Gemeinden und Städte

    Sie können von jedermann beauftragt werden. Das Honorar wird nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gezahlt.

  • SCHIEDSGUTACHTEN

    Zwei Vertragspartner legen fest, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen verbindlich anerkennen. Es ist somit ein im Regelfall nicht angreifbares Instrument zur Klärung von Streitfragen innerhalb eines Vertragsverhältnisses. Es sorgt auf schnellem und kosten- günstigem Wege für Rechtssicherheit bei der Klärung von Streitigkeiten, wie etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob z. B. die Funktionalität des gelieferten Produktes/Leistung gegeben ist.

  • SCHADENSBEGUTACHTUNG- + DOKUMENTATION für VERSICHERUNGEN

    im Bereich der Schadensfeststellung und -regulierung in und rund um das Gebäude